Förderungen aus der NoVA für Neufahrzeuge

Für jedes NoVA pflichtige Fahrzeug gibt es die Möglichkeit, eine Förderung für Erdgasfahrzeuge über eine geringere NoVA und einen NoVA Bonus zu erhalten. Die noch besseren Werte für Biogas - gerade in der CO2 Emission - finden leider keinen Eingang. 

NoVA pflichtig sind alle Neufahrzeuge die nicht abzugsberechtigt sind (z.B. LKW) bzw. Fahrzeugimporte aus dem Ausland.

NoVA pflichtig sind neben dem Fahrzeug auch alle Einbauten, die den Gemeinwert des Fahrzeuges erhöhen - also auch z.B. Standheizungen oder Erdgassysteme. Dies birgt aber den Vorteil, daß es vor allem bei teuren Fahrzeugen bis zu einer Verbilligung des Gesamtfahrzeuges kommen kann.

Die NoVA richtet sich nach dem Normverbrauch der Fahrzeuge und somit nach dem CO2 Ausstoß

  • Formel für Benzinfahrzeuge: (Verbrauch (in Liter) –3) *2 = Prozentwert
  • Formel für Erdgasfahrzeuge: (Verbrauch (in kg) –3) *2 = Prozentwert
  • Nova Strafe: Über 150g CO2 Ausstoss sind einmalig 25,00 pro Mehr- Gramm zu entrichten, von 170 - 210g 50,00 pro Gramm und ab 210g 75,00 pro Gramm zzgl. MwSt.

 

Wie errechnet sich die NoVA bzw. der Gesamtpreis pro Fahrzeug
Preis + Erdgassystem + prozentueller Anteil NoVA + Strafe - Bonus + 20% MwSt.

Förderungen:

Prinzipiell sind drei Förderungen über die NoVA nutzbar

  • Weniger NoVA wegen geringerem Verbrauch in kg (meist ca. 50%)
  • Weniger oder keine NoVA Strafe wegen geringerem CO2 Ausstoß
  • 500 Euro NoVA Bonus netto