Das Lebensministerium fördert alternativ getriebene Fahrzeuge

Das Lebensministerium fördert über die Kommunalkredit alternativ getriebene Fahrzeuge.

Förderpauschale

Dies geschieht zum einen in Form einer unbürokratischen Pauschalförderung für die ersten 10 Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Hier gibt es pro Erdgasfahrzeug pauschal 500 Euro bzw. bei Nachweis von mindestens 40% Biogasanteil am Treibstoff pauschal 1000 Euro.
Der Nachweis für die Nutzung von Biogas kann entweder über einen Liefervertrag mit einem Biogashersteller, Tankrechnungen der Biogastankstelle oder sogenannten Biogaszertifikaten der Salzburg AG erfolgen. Bei dieser Variante werden von der Salzburg AG  Zertifikate erworben, die in der Menge aufliegen, als Biogas in das Erdgasnetz eingespeist wird. Sie tanken quasi das Biogas aus dem Erdgasnetz heraus - ähnlich Ökostromanteilen im Stromnetz. Wir beraten Sie in dieser Beziehung gerne weiter. [Link]


Die Unterlagen bzw. den Online Fragebogen finden Sie hier.

Individualförderung

Für alle weiteren betrieblichen Verkehrsmaßnahmen - also Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (wie z.B. Dualfuel LKW von Infinite), mehr als 10 Fahrzeuge im Fuhrpark oder auch andere Maßnahmen, wie z.B. der Ersatz von LKW durch Förderbänder, wird über die Individualförderung abgewickelt.


Der Zugang zu dieser Förderung ist jedoch auf Grund der bürokratischen Vorgaben der EU ein recht komplizierter. Hier helfen sowohl wir als auch die Fa. Herry Consult, die vom Bund bezahlt wird um Förderwerber zu unterstützen, sehr gerne weiter.

Für die Berechnung dieser Förderung gibt es drei Herangehensweisen:

  1. Bis zu 30% der umweltrelevanten Investition
  2. der Umwelteffekt
  3. die Vergleichskosten eines klassisch angetriebenen Fahrzeuges

1. Als umweltrelevante Investition ist zu sehen

  • Der Preis eines alternativ angetriebenen Fahrzeuges in seiner Gesamtheit, wenn es als solches vom Händler bezogen wird
  • Der Preis eines Umrüstsystemes - z.B. auf Erdgas oder Elektro

2. Kalkulation über den Umwelteffekt

  • für die CO2 Einsparung können pro Tonne eingespartem CO2 im ersten Betriebsjahr 30% von 1500 Euro - also 450 Euro - geltend gemacht werden. Spart ihr Fahrzeug also 10 Tonnen  / Jahr ein, können 4500 Euro geltend gemacht werden. 
  • Für die Einsparung an NOx kann der jeweilige prozentuelle Anteil der Einsparung von 2500 Euro geltend gemacht werden. Das heißt bei einer Einsparung von 10% NOx gegenüber einem vergleichbaren klassisch angetriebenen Fahrzeug können 250 Euro Förderung geltend gemacht werden.
  • Gleiches gilt für die Einsparung an Feinstaub.

3. Preisunterschied zu einem klassisch angetriebenen Fahrzeug

Die Förderhöhe darf den Preisunterschied zu einem klassisch angetriebenen Fahrzeug nicht überschreiten, da es sich sonst um eine Wirtschaftsförderung und nicht mehr um eine Umweltförderung handeln würde.


Nach der Berechnung nach einer der drei Möglichkeiten ist die geringste Summe als Fördersumme heranzuziehen. 

Weiteres: Biogasnutzung ist für mindestens 4 Jahre nachzuweisen, ebensolange ist die Behaltefrist eines Fahrzeuges.
Die Förderung ist eine de minimis Förderung und pro Unternehmen beschränkt auf 200 000 Euro innerhalb von 3 Jahren.
Die Investition darf sich nachweislich erst nach mehr als 3 Jahren amortisieren.


Achtung! Frächter können nur Umrüstungen von Fahrzeugen für eine Förderung einreichen. Alternativ getriebene Neufahrzeuge die den Fuhrpark erweitern sind nicht förderwürdig. Dies ist keine Regelung in Österreich sondern EU Recht.

Beispielberechnung für einen Mercedes Econic CNG

Die verwendeten Zahlen sind Symbolzahlen und für die Berechnung einfach gehalten. Diese müssen nicht realen Bedingungen entsprechen. Gerne kalkulieren wir die Fahrzeuge je nach Aufbau und Einsatzbedingungen für Sie!

1. Umweltrelevante Investition:

Mercedes Econic CNG: Preis: 120 000 Euro.
30% umweltrelevante Investition: 36 000 Euro.

2. Preisvergleich klassisches Fahrzeug

Mercedes Econic klassisch: Preis: 100 000 Euro
Mercedes Econic CNG: Preis: 120 000 Euro.

Differenz - also maximale Förderung: 20 000 Euro

3. Umwelteffekt.

Er berechnet sich aus dem CO2 Ausstoß des Erdgasfahrzeuges in einem Jahr (also Kilometerleistung und Treibstoffverbrauch, der in direktem Zusammenhang mit dem CO2 Ausstoß steht) im Vergleich mit dem CO2 Ausstoß des klassisch angetriebenen Fahrzeuges.
Das gleiche gilt für NOx und Feinstaub.


Daraus erechnen sich beispielhaft:

  • CO2 Einsparung: 20 Tonnen - entspricht 20x 450 Euro = 9000 Euro
  • NOx Einsparung: 90% - enspricht 90% von 2500 = 2250 Euro
  • Feinstaub Einsparung: 100% eintspricht 100% von 2500= 2500 Euro
  • Gesamtförderung also 13750 Euro.

Aus den drei Berechnungsarten wird nun die niedrigste Summe als echte Förderchance kalkuliert. In diesem Fall: 13750 Euro!